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Andreas Haffa

Autor

Temporäre Senkung der Mehrwertsteuer

Andreas Haffa

Autor
06. Juli 2020

Wie können Sie die Änderungen innerhalb von AVANTI 2020 abbilden?

Am 29.6.2020 haben der Bundesrat und der Bundestag das Gesetz für das Konjunkturprogramm zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Dieses beinhaltet eine temporäre Senkung der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuersätze im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 %. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat ergänzend dazu am 29.6.2020 ein Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft herausgegeben. Daraus geht hervor, dass abgrenzbare Teilleistungen im genannten Zeitraum zu einem verminderten MwSt.-Satz abgerechnet werden. In AVANTI 2020 haben wir ganz aktuell Anpassungen vorgenommen, damit Sie diese Vorgaben optimal erfüllen können.

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Grundsätzlich begrüßt der BVBS (Bundesverband Bausoftware e.V.) diese Konjunkturmaßnahme, wie er in einer Pressemitteilung vom 9. Juni 2020 erklärt. Im selben Kontext bemängelt der Verband aber auch „… die äußerst kurzfristige softwaretechnische Realisierbarkeit als auch die steuerkorrekte Umsetzung der Maßnahme im Rechnungswesen der Bauwirtschaft.“ Außerdem seien die Auswirkungen der temporären Senkung für die Baubranche nicht hinlänglich bedacht, heißt es weiterhin. Ähnlich äußert sich auch die Bundesarchitektenkammer (BAK) auf ihrer Webseite. Sie stellen darüber hinaus einen Fragen- und Antwortenkatalog für Architekten zu diesem Thema zur Verfügung. Zusätzlich könnten die Ausführungen der Steuerberaterin Steffi Köchy-Gellfart hilfreich sein. Sie stellt auf der Webseite der Handwerkskammer Magdeburg die möglichen Auswirkungen der Steuersenkungen auf laufende Bauprojekte dar.

Hinweis zum Haftungsausschluss: Wir dürfen keine steuerrechtliche Beratung leisten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt über die korrekte Umsetzung der temporären MwSt.-Senkung.

Online-Tutorial zur Änderung des MwSt.-Satzes in AVANTI 2020

Wir bieten Ihnen ein Online-Tutorial zum Thema „Temporäre MwSt.-Senkung in AVANTI abbilden“ an. Dort erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie mit AVANTI die gesetzlichen Anforderungen umsetzen können.

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Mit AVANTI 2020 sind Sie auf der sicheren Seite!

Mit AVANTI 2020.02 setzen Sie die Anforderungen neue MwSt.-Änderungen flexibel um. Aus unseren Erfahrungen mit der MwSt.-Erhöhung von 2007 wissen wir, dass der Zeitpunkt der Leistungserbringung auschlaggebend ist. Grundsätzlich können (Teil-) Leistungen in AVANTI abgegrenzt werden – wie das im Einzelnen gehandhabt wird, beschreiben wir in unserem Leitfaden auf dem Zirkel-Portal.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen hier ein LiveUpdate für AVANTI 2020 an, mit dem Sie die temporäre MwSt.-Senkung schnell umsetzen könnten. Wenn Sie eine ältere Version verwenden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Andreas Haffa

Ich habe am KIT in Karlsruhe Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt Baubetrieb studiert und meine Diplomarbeit bei der Fraport AG absolviert. Bei der SOFTTECH GmbH treibe ich seit Januar 2007 Entwicklungsprozesse voran.

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